Im Frühjahr 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Änderung zur Kehr- und Überprüfungsordnung beschlossen.

Die Änderungen der Kehr- und Überprüfungsordnung treten zum 09.07.2020 in Kraft.

Neben zahlreichen redaktionellen Änderungen wurde der Arbeitswert für die hoheitlichen Tätigkeiten auf € 1,20 festgelegt. Ebenso wurde beschlossen, dass jetzt auch Mahngebühren für hoheitliche Tätigkeiten erhoben werden dürfen. Dies ist die erste Gebührenanpassung seit 2013.

Des Weiteren wurden die Kosten für die Ersatzvornahme geregelt. Bislang gab es hierfür keinen Gebührentatbestand.

Änderungen der Kehr- und Überprüfungspflicht bzw. der Häufigkeit haben sich nicht ergeben.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.